Freitag, 14. September 2018
Meine Reaktion auf meinen heutigen Termin
Kammergericht Berlin
- zu Händen des Präsidenten, Herrn Dr. Pickel, persönlich




Per FAX




Berlin, 14. Sep. 2018






DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE




Sehr geehrter Herr Dr. Pickel,

ich richte diese Beschwerden gegen frau Dr. Holldorff als Vorsitzende und gegen die beiden Beisitzer, Frau Dr. Monje und Herrn Radu.

1. Ich werfe der Kammer vorsätzliche Körperverletzung vor, die auch vollzogen wurde. Aufgrund der Art meiner Verletzung benötige ich auch für kurze Strecken einen Rollstuhl. Dies ist der Kammer auch bekannt, da diese Verletzung ja Gegenstand der Verhandlung ist. In der Loge hatten wir einen Stuhl mit Rollen gesehen und diesen erbeten. Aber auch dies wurde uns verweigert. Eine so lange Strecke, wie sie beim Kammergericht zu überwinden ist, ist per se eine Barriere, die nicht sein darf. Die Justizbeschäftigten, die mir diese Hilfe verweigert haben, sollten doch eigentlich auch für uns Menschen und Bürger da sein – und nicht gegen uns, wie ja schon die Polizisten, die mich zum Krüppel gemacht haben, deren eigentliche Aufgabe es ist, die körperliche Unversehrtheit zu schützen
2. Die Kammer hat ganz eindeutig für die Gegenpartei Stellung genommen und dies heute auch bestätigt. Dabei bemängel ich, dass die Versagung der PKH schon rechtswidrig war, siehe den Schriftwechsel dazu.
3. Auf meine Schreiben zur PKH habe ich keine Antworten bekommen, was ich als Verstoß gegen mein Recht auf rechtliches Gehör und ein faires Verfahren ansehe.
4. Ich habe im Rahmen des Befangenheitsantrages gerügt, dass es keine Vorbereitenden Handlungen des Kammergerichts gegeben hat, ein Verstoß gegen die §§ 139, 273 und 278 ZPO. Damit geben die Richter zu verstehen, dass sie nicht viel von Gesetz und Recht halten, Art. 20 III GG. Ein Verstoß gegen den eigenen Eid nach § 38 DRiG liegt ohnehin vor.
5. Durch die mangelnde Vorbereitung war eine ordnungsgemäße Führung der Verhandlung unmöglich. Allerdings hat die Richterin nach meinem Befangenheitsantrag den Anwalt der Gegenseite noch 20 Minuten interessiert zugehört, während sie meinem Anwalt gleich ins Wort fiel, also dies kurz antworden wollte. Zu Protokoll ist davon wohl ohnehin nichts genommen worden.
6. Ich hatte gleich bei Beginn der Verhandlung nach der Vollmacht des Anwaltes der Gegenseite gefragt und einen Antrag auf ein Versäumnisurteil gestellt. Dieses Versäumnisurteil steht mir unbedingt zu. Aber auch hier haben sich die Richter über Gesetz und Recht hinweggesetzt.
7. Diese Richter meinen allen Ernstes, dass mich pflegen, sei eine Selbstverständlichkeit und für die Täter völlig kostenfrei. Dabei hat das Gericht die Expertise zum Haushaltsführungsschaden und begeht hier nach meiner Meinung eine offene Rechtsbeugung, die geahndet werden muß.
8. Damit ist aber auch klar, dass die Begrenzung meiner PKH für einen Schaden von gerade 7.000 Euro unhaltbar ist.
9. Mein Anwalt hat der Kammer die Berechnungen des EGMR zu 20579/12 vom 15.2.2018 überreicht. Erst dadurch habe ich verstanden, dass der Schaden bis zum Endfall, also Tod oder sogar noch darüber hinaus berechnet werden kann. Daher habe ich meine Berechnung zu meinem Verdienst heute zu den Akten gegeben. Über diese Höchstrichterliche Rechtssprechung darf sich die Kammer nicht hinwegsetzen, ansonsten ist natürlich mein Befangenheitsantrag schon deswegen berechtigt, siehe diese Expertise, die wir auch zur Akte gereicht haben: http://www.winter-gbr.de/inhaltframe.cfm?id_bereich=55
10. Allerdings wollten diese Richter mir nicht einmal 7.000 Euro Schmerzensgeld – unter Streichung des Persönlichem Budgets und des Verdienstausfalls – zusprechen, sondern wollten mir ein Mitverschulden zusprechen. Völlig absurd, dies haben sowohl das SG, als auch das LG klar abgelehnt, nachdem darüber verhandelt wurde. Die Richter wollten ganz offenkundig ein Überraschungsurteil fällen, daher auch die fehlende Vorbereitenden Handlungen.
11. Ich rüge auch die überlange Dauer dieses Instanzenzuges. Dies ist ein klarer Verstoß gegen Art. 19 IV GG, welcher mir effektiven, umfassenden und zeitnahen Rechtsschutz gewährt.
12. Auch ich habe einen Anspruch auf eine gute Justiz und bitte Sie, dafür zu sorgen, dass ich diese erfahre, siehe Anlage.
13. Ich verweise auf die weiteren Punkte aus meinem Befangenheitsantrages.

Mit freundlichen Grüßen



Horst Murken

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