Samstag, 18. Mai 2019
Mich trifft kein Mitverschulden
Dies hat das Landgericht auf S. 18ff klargestellt: https://www.dropbox.com/s/3besa6ypzbb8eux/Landgericht%202015.pdf

Hiergegen hat sich das Kammergericht ohne eigene Ermittlungen und ohne, daß in den beiden mündlichen Terminen darüber gesprochen wurde, gestellt. Eindeutiger kann der Wille zur Rechtsbeugung wohl kaum sein.

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