Montag, 10. Januar 2022
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X533492702



Per Telefax



Berlin, 10. Jan. 2022



E I L T
SCHMERZENSGELDFORDERUNG FÜR JAHRELANGE UNTERLASSENE HILFELEISTUNG UND WEISSER FOLTER DURCH DIE BEK


Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie wissen, wurde ich am 20.2.2008 Opfer von Gewalt und zum Krüppel gemacht.

Sie haben mir, auch durch Führungskräfte, jede Hilfe verweigert. Gesetzlich ist aber klar geregelt, daß Sie zeitnah hätten helfen müssen: Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000

Auch gegen weitere internationale Abkommen haben Sie bösartig und in Schadabsicht als gesamte Institution gehandelt. Dafür müssen Sie die Verantwortung übernehmen.

Nach BGH III ZR 71/17 vom 7.9.2017 steht meinen Söhnen und mir Schmerzensgeld für jahrelange unterlassene Hilfen zu. Hinzu kommt aber auch Weiße Folter und Verstöße gegen das Verbot der unmenschlichen Behandlung durch Sie.

Daher fordere ich für meine Söhne und mich 6.000 Euro pro Monat seit dem 20.2.2008, samt der gesetzlichen Zinsen.

Sollte das Geld bis zum 20.2.2022 nicht bei uns angekommen sein, erhöht sich die Forderung wegen besonderer Bösartigkeit auf 10.000 Euro pro Monat.

Ich bin gerne zu einer Mediation im Januar bereit ? Sie auch?

Mit freundlichen Grüßen



Horst Murken

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