Samstag, 22. September 2018
Nach dem Termin
Hier das Protokoll samt Anhang:
https://www.dropbox.com/s/6ior0tlzvlglxd7/Protokoll%20samt%20Anhang.pdf

Hier die dienstlichen Stellungnahmen der Richter:
https://www.dropbox.com/s/65rkksat4egpcy8/Stellungsnahmen%20der%20Richter%20zu%20dem%20Befangenheitsvorwurf.pdf

Hier mein heutiges Schreiben zu den Stellungnahmen:
Sehr geehrter Herr RA Peter,


Frau Dr. Holldorf schreibt: "Der Kläger hat diesen Befangenheitsantrag gestellt, bevor die Erörterung der Sach- und
Rechtslage abgeschlossen war." Dazu war ich verpflichtet, S. 12 unter 7. Die Richterin wirft mir also vor, daß ich mich
an das Gesetz gehalten habe, damit ist sie eindeutig befangen.

Und natürlich wendet der Senat im vollem Umfange das Urteil des Landgerichts an. Daher verweigert man mir den
Verdienstausfall und das Persönliche Budget, vgl. schon meine Mail vom 18.9.2018, hier liegt eine Beweisvereitelung
vor, so daß beides als zugestanden gelten muß. Und es wurde lediglich über 7.000 Euro verhandelt und mir nur dafür PKH
bewilligt. Das hat mit geltemden Recht gar nichts zu tun, sondern dies ist Richterwillkür.

Der Senat hat auch kein geltendes Recht angewandt, er ist mit keinem Wort auf unsere Argumente sowie dem EGMR-Urteil
(höchstes Recht, welches angewandt werden muß - es sei denn das Gericht setzt sich damit auseinander, S. 11f Expertise)
eingegangen. Dieses gehört aber zu dem Pflichten des Gerichts - und zwar vor der mündlichen Verhandlung. Keinesfalls
hat das Gericht auf bessere Argumente reagiert, es hat Ihnen sogar in Ihrem geplanten Sachvortrag reingeredet und diesen
unterbunden.

Auch hätte über meine Beschwerden zur PKH-Ablehnung im Vorfeld entschieden werden müssen, siehe z. B. dieses Schreiben:
Kammergericht Berlin
9 U 85/15




per Telefax



Berlin, 3. März 2018




Sehr geehrte Damen und Herren,

ich sehe gute Gründe für eine Erhöhung meiner Schmerzensgeldforderung.

Im Gegensatz zu dem Opfer von Gewalt in Frankreich war ich nicht einmal verdächtig, sondern der Angriff auf mich erfolgte vorsätzliche aus Jux und Dollerei. Auch wurde nicht nur ich geschädigt, sondern auch meine Söhne, die ihre Lebensplanung dem Umstand anpassen mussten, dass ich Hilfe benötige, die sie leisten müssen, da andere Stellen mir die nötige Hilfe verweigern. Beide wären gerne längst ausgezogen und in eine eigene Wohnung.

Leider ist das Urteil noch nicht in deutsch veröffentlicht. Die Gründe des EuGH sind sicherlich nicht nur für meinen Fall interessant. Anscheinend finden auch die Gesichtspunkte der Bestrafung und damit Abschreckung beim Schmerzensgeld eine deutlich höhere Gewichtung, als dies bisher in der deutschen Rechtssprechung der Fall ist.

Ich bin der Meinung, dass mir eindeutig PKH zusteht, Art. 3 GG iVm § 114 ZPO und § 122 ZPO. Daher bitte ich um die Herstellung des richtigen Zustandes.

Alles weitere mag mein Anwalt ausführen.

Mit freundlichen Grüßen



Horst Murken



Nach alledem kann als erwiesen angesehen werden, daß diese Richter nicht neutral waren und sind, sondern befangen und Partei der Gegenseite, dem Staat.
In der unterlassenen Vorbereitung des Termins liegt eine schwere Amtspflichtsverletzung, die alle drei Richter leugnen und damit offenbaren, daß sie dies
so wollten und bewußt gemacht haben, siehe Punkt 2 der Expertise.

Ich hoffe, Sie können mir zu meinem Recht in allen Punkten verhelfen.

Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken

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