Samstag, 10. April 2021
Über dreizehn Jahre wird mir Hilfe verweigert
L S G
L 2 R 121/21 B ER
- Die Gerichtspräsidentin persönlich



Per Telefax


Berlin, den 10. Apr. 2021



DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
UND FORDERUNG VON DISZIPLINARMASSNAHMEN GEGEN DIE RICHTER NEY BAUMANN UND HÖKENDORF


Sehr geehrte Frau Schudoma,

ich fordere Sie auf, endlich für etwas Qualität bei den Richtern beim LSG zu sorgen.

Jeder Apfelbauer sortiert schlechte Äpfel auch. Dies sollte Ihnen ein Vorbild sein.

Diese Richter begehen bewußt Rechtsbeugung zu Lasten eines Behinderten und dessen Familie, wie Sie ja schon aus der Vergangenheit wissen, wird uns seit über 13 Jahren jede Hilfe verweigert.

Die DRV ist sehr wohl Rehabilitationsträgerin und wird in § 6 SGB IX ausdrücklich als solche und ist auch als zuständig für die Teilhabe am Leben genannt. Dies hatte ich schon mit 17.3.2021 genannt, ein Irrtum der Richter ist also ausgeschlossen.

Wären die Richter tatsächlich der Auffassung, die DRV sein nicht zuständig, wäre es ihre Amtspflicht gewesen, den richtigen oder die richtigen Leistungsträger hinzuzuziehen, §§ 103 iVm 106 SGG. Aber auch gegen diese Amtspflicht haben diese drei Richter gemeinschaftlich verstoßen.

Ich beantrage die Aufnahme des Hauptsacheverfahrens und die unverzügliche Anweisung von zumindest 200.000 Euro zur Beendigung der Weißen Folter und damit ich am Leben teilhaben kann. Dazu gehört unbedingt die Anschaffung eines Behindertentransporter, damit ich auch meinen elektrischen Rollstuhl mitnehmen kann. Alleine solch ein Transporter kostet über 50.000 Euro.

Es ist vorgeschrieben, daß Opfern von Gewalt unverzüglich geholfen wird: Dokument E/CN 4/2000/62 der Menschenrechtskommission vom 18.1.2000

Hiergegen verstoßen Sie und die Ihnen unterstellten Richter vorsätzlich.

Dies wird Herrn Prof. Nils Melzer sicherlich interessieren, da dieser am 29.10.2020 ein Verfahren gegen Deutschland wegen solcher und ähnlicher Praktiken eröffnet hat.

Mit freundlichen Grüßen



Horst Murken

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