Freitag, 27. November 2020
EGMR
Hier meine Beschwerde gegen den EGMR:
EGMR
15433/20





Per Telefax



Berlin, 20. Dez. 2020



EILT
ERINNERUNG
ANHÖRUNGSRÜGE
GEGENVORSTELLUNG
UND ALLE IN FRAGE KOMMENDE RECHTSMITTEL
DIENSTAUFSICHTBESCHWERDE GEGEN LADO CHANTURIA



Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wurde in Deutschland am 20.2.2008 von Polizisten rechtswidrig angegriffen und zum Krüppel gemacht: https://rechtsstaat12.blogger.de/stories/2722621/

Alle Gerichte haben bestätigt, daß dieser Angriff rechtwidrig war: Sozialgericht Berlin – sogar nach Anhörung von Zeugen, Landgericht Berlin und auch das Kammergericht Berlin.

Es liegt also eindeutig ein Verstoß gegen: https://rechtsstaat12.blogger.de/stories/2722621/
vor. Wieso der Richter dies nicht erkennt und berücksichtigt, mag er erklären – oder er ist unfähig, Recht zu sprechen. Zumindest, was Grund- und Menschenrechte anbelangt.

Die Entscheidung vom 22.5.2020 ist hier übrigens erst am 27.11.2020 eingegangen. Wenn also gesagt wird, daß die Akte nach einem Jahr nach der Entscheidung vernichtet wird, hat dies nichts mit rechtsstaatlichem Verhalten zu tun, wenn ein halbes Jahr nach Erstellung vergeht..

In der Sache selber habe ich alles Relevante vorgetragen. Es ist schon seltsam, daß der EGMR nicht kritisiert, daß der BGH und das BVerfG seine Entscheidungen nicht begründen und damit gegen das Grundgesetz und internationales Recht verstoßen, wo ja das Recht auf rechtliches Gehör und faires Verfahren zugesichert sind.

Auch gegen internationales Recht wird hier klar verstoßen:

Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die EMRK,
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.

So betreibt sie Weiße Folter und verstößt gegen das Verbot der
unmenschlichen Behandlung.

Will der EGMR dies so hinnehmen? Ich wurde zum Krüppel gemacht und mir wird weiterhin jede Hilfe verweigert. Selbst vom EGMR.

Mit freundlichen Grüßen



Horst Murken




Hier meine Klage: https://www.dropbox.com/s/1gv4eivdidn6anw/2020-11-27_ECHR-Beschwerde16-03-2020.pdf

Der BGH hat seine Entscheidung nicht begründet.
Das BVerfG hat seine Entscheidung nicht begründet.
Der EGMR hat seine Entscheidung nicht begründet.
https://www.dropbox.com/s/h5vbaxsm29u3m8c/2020-11-27_echr_15433-20%2027-Nov-2020%2016-05-07.pdf

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