Freitag, 19. Juli 2019
Wir werden systematisch um unsere Rechte gebracht
Das LSG verweigert mir weiterhin einfaches Recht und spielt auf Zeit, also sucht die biologische Lösung:

LSG
L 13 VG 1/18


Per Telefax


Berlin, 27. Aug. 2019



E I L T
BITTE SOFORT VORLEGEN


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich erinnere daran, daß ich der Meinung bin, daß das LSG das Verfahren nach § 159 SGG an das SG zurückverweisen muß, da es dort zu erheblichen Aufklärungsmängeln kam.

Mit 16. Juli 2019 forderte das LSG den vermeintlichen Leistungsträger zur Stellungnahme auf. Leider habe ich das Schreiben nicht gesehen, obgleich es mir in diesem Verfahren zusteht, und mich interessiert die Antwort und natürlich, ob das LSG eine Frist gesetzt hat, denn eine Antwort ist überfällig.

Daß Richter recht einseitig urteilen, ist bekannt: https://www.change.org/p/sozialministerin-carola-reimann-spd-bitte-verhindern-sie-die-abweisung-des-mich-rettenden-berufsschadensausgleichs/u/24860093

Richtig ist auch, daß mir längst ein Versäumnisurteil zusteht, da sich der Leistungsträger, wer auch immer das ist, nicht rechtmäßig vertreten lies. Dies hatte ich schon beim SG moniert, der Richter dort war aber unter keinen Umständen bereit, sich an Gesetze zu halten. So hatte er auch den Termin nicht pflichtgemäß vorbereitet, § 106 SGG, §§ 138f ZPO und §§ 273ff ZPO. Mein Anwalt hatte mehrfach erfolglos um Stellungnahme zu dem Merkzeichen G gefordert – ohne Reaktion des Richters.

Bitte halten Sie sich an Art. 19 IV GG, danach steht mir umfassender, effektiver, zeitnaher und meistbegünstigender Rechtsschutz gerade von den Sozialgerichten zu.

Mit freundlichen Grüßen


Horst Murken





http://www.rammegate.com/index.php?blog=2013&Beitrag=20#anker20

Hier ein Auszug:
Eine leitende Mitarbeiterin einer Sozialbehörde schilderte dem Kläger schon vor einigen Jahren
die im Sozialbereich der Ämter herrschenden rechtswidrigen Zustände mit folgenden Worten:

„Wir sind weisungsgemäß gehalten, auch berechtigte Sozialanträge abzuweisen. Da diese Weisung von ganz oben kommt, wird diese auch im Widerspruchsbescheid bestätigt. Nur etwa die Hälfte der Anspruchsberechtigten erhebt daraufhin Sozialklage. Auf dem weiteren Instanzenweg in die nächste Instanz scheiden mindestens wieder 50 % der Antragsteller aus. Nur ganz wenige kommen bis zum Bundessozialgericht. Und dort ist der juristische Erfolg sehr fraglich. Die Staatskasse spart
auf diese Weise sehr hohe Summen. Ich und meine Kollegen sind über diese Vorgehensweise sehr unglücklich, doch müssen wir die Weisungen unserer Vorgesetzten befolgen.“

Unter dieser gesetzwidrigen Rechtspraxis ist auch der Widerspruchsbescheid des Beklagten zu sehen.

Bei der Gelegenheit noch mein Schreiben, das das LSG zum Anlaß genommen hat, den Termin am 1.8. aufzuheben:

https://www.dropbox.com/s/few92ajklb7qref/18-Juli-2019%2017-45-17.pdf

... comment