Samstag, 30. November 2019
Rechtsstaat? Warum nicht bei uns?
kasparhauser, 11:02h
Es war gestern wie ein Schlag in den Magen durch einen Boxer: https://www.dropbox.com/s/i9g7sul7w1iizsq/30-Nov.-2019%2007-28-48.pdf
BGH und BVerfG brauchen also nicht zu begründen, wieso sie gegen materielles Recht, Art. 20 III GG, verstoßen. Eigentlich steht mir rechtsfehlerfreies Handeln des Staates zu.
Die Polizisten, die mich zum Krüppel machten, wurden schon nicht verfolgt. Die Staatsanwaltschaft lehnte es ab, auch nur einen Anfangsverdacht zu haben: https://polizeigewalt.blogger.de/stories/2503531/
5. Link von oben.
Obgleich das Landgericht klarstellte, daß mich kein Mitverschulden traf, wurde mir dies durch das Kammergericht unterstellt - allerdings, ohne daß darüber geschrieben oder gesprochen wurde.
Diese Rechtsbeugung durch alle Instanzen schein von oben angeordnet zu sein, sonst wäre es nicht zu verklären: https://www.openpr.de/news/1046773/Bremen-Niedersachsen-Landesbeamter-gesteht-Behinderte-Menschen-werden-mit-falschen-Gutachten-geprellt.html
Die Versagung von Recht geht also viel weiter, als da schon aufgezeigt.
Ich suche jetzt Unterstützung durch einen Fachanwalt für den Weg zum EGMR. Dafür sind noch etwa fünf Monate Zeit.
Und ich suche Unterrstützung durch Wissenschaft und Presse.
Art. 19 IV GG, also der offene Rechtsweg bis zu einer richtigen Entscheidung wird durch das BVerfG versperrt.
Man vergleiche das Vorgehen hier mit dem in Frankreich: https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=EGMR&Datum=15.02.2018&Aktenzeichen=20579/12
Und den eindeutigen Verstoß gegen Europäisches Recht: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX%3A32012L0029&from=DE&fbclid=IwAR0vEmGN613ya9eXDEsC-agM0XElVRbvDeXUsI2RWBBesLothWJE5FGfEX0
BGH und BVerfG brauchen also nicht zu begründen, wieso sie gegen materielles Recht, Art. 20 III GG, verstoßen. Eigentlich steht mir rechtsfehlerfreies Handeln des Staates zu.
Die Polizisten, die mich zum Krüppel machten, wurden schon nicht verfolgt. Die Staatsanwaltschaft lehnte es ab, auch nur einen Anfangsverdacht zu haben: https://polizeigewalt.blogger.de/stories/2503531/
5. Link von oben.
Obgleich das Landgericht klarstellte, daß mich kein Mitverschulden traf, wurde mir dies durch das Kammergericht unterstellt - allerdings, ohne daß darüber geschrieben oder gesprochen wurde.
Diese Rechtsbeugung durch alle Instanzen schein von oben angeordnet zu sein, sonst wäre es nicht zu verklären: https://www.openpr.de/news/1046773/Bremen-Niedersachsen-Landesbeamter-gesteht-Behinderte-Menschen-werden-mit-falschen-Gutachten-geprellt.html
Die Versagung von Recht geht also viel weiter, als da schon aufgezeigt.
Ich suche jetzt Unterstützung durch einen Fachanwalt für den Weg zum EGMR. Dafür sind noch etwa fünf Monate Zeit.
Und ich suche Unterrstützung durch Wissenschaft und Presse.
Art. 19 IV GG, also der offene Rechtsweg bis zu einer richtigen Entscheidung wird durch das BVerfG versperrt.
Man vergleiche das Vorgehen hier mit dem in Frankreich: https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=EGMR&Datum=15.02.2018&Aktenzeichen=20579/12
Und den eindeutigen Verstoß gegen Europäisches Recht: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX%3A32012L0029&from=DE&fbclid=IwAR0vEmGN613ya9eXDEsC-agM0XElVRbvDeXUsI2RWBBesLothWJE5FGfEX0
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