Montag, 10. Januar 2022
B E K
B E K
X533492702



Per Telefax



Berlin, 10. Jan. 2022



E I L T
SCHMERZENSGELDFORDERUNG FÜR JAHRELANGE UNTERLASSENE HILFELEISTUNG UND WEISSER FOLTER DURCH DIE BEK


Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie wissen, wurde ich am 20.2.2008 Opfer von Gewalt und zum Krüppel gemacht.

Sie haben mir, auch durch Führungskräfte, jede Hilfe verweigert. Gesetzlich ist aber klar geregelt, daß Sie zeitnah hätten helfen müssen: Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000

Auch gegen weitere internationale Abkommen haben Sie bösartig und in Schadabsicht als gesamte Institution gehandelt. Dafür müssen Sie die Verantwortung übernehmen.

Nach BGH III ZR 71/17 vom 7.9.2017 steht meinen Söhnen und mir Schmerzensgeld für jahrelange unterlassene Hilfen zu. Hinzu kommt aber auch Weiße Folter und Verstöße gegen das Verbot der unmenschlichen Behandlung durch Sie.

Daher fordere ich für meine Söhne und mich 6.000 Euro pro Monat seit dem 20.2.2008, samt der gesetzlichen Zinsen.

Sollte das Geld bis zum 20.2.2022 nicht bei uns angekommen sein, erhöht sich die Forderung wegen besonderer Bösartigkeit auf 10.000 Euro pro Monat.

Ich bin gerne zu einer Mediation im Januar bereit ? Sie auch?

Mit freundlichen Grüßen



Horst Murken

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Mittwoch, 8. Dezember 2021
Meine Beschwerde beim BGH
B G H
IIIZA 7/19





Per Telefax




Berlin, 8. Dezember 2021


DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG ? GILT FÜR ALLE FÄLLE
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF EINSCHALTUNG DES RICHTERGERICHTS
WEGEN RECHTSBEUGUNG UND WEISSE FOLTER
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ÜBERPRÜFUNG
GEGEN DR HERRMANN; TOMBRINK; DR REMMERT; DR AREND UND DR BÖTTCHER



Sehr geehrte Damen und Herren,

ich werfe diesen fünf Richtern schwerwiegende Verstöße gegen internationales Recht vor:
Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die Europäische Sozialcharta (ESC), EMRK, UN-BRK,
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.

Dies ist eine besonders verwerfliche Rechtsbeugung, da mir als Opfer von staatlicher Gewalt Mitgefühl und Achtung zusteht, siehe auch Anlage.

Überdies ist der Beschluß vom 8.8.2019 nichtig, ein NULLUM, ist, da er nicht von den Richtern unterschrieben ist. Auch der Beschluß vom 25.7.2019 ist aus diesem Grund nicht existent.

Ich beantrage Wiedereinsetzung in den richtigen Stand und Beiordnung eines beim BGH zugelassenen Anwaltes, den ich mir nach der Bestätigung selber aussuchen werde.

Für das erlittene Unrecht seit dem 20.2.2008 ? mir wird weiterhin jede Hilfe von allen staatlichen Institutionen verweigert ? beantrage ich eine Sofortzahlung von zumindest 6 Mio Euro.

Dieses Schreiben wird verteilt auf allen möglichen Kanälen.

Mit freundlichen Grüßen



Horst Murken

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Samstag, 17. Juli 2021
Meine Petiton
ist angenommen, wenn ich dies so richtig verstehe.

Ich bitte andere Betroffene, sich der Petition anzuschließen, da es sonst wohl als Einzelfall ausgelegt wird.

https://www.dropbox.com/s/e719qvwknvuaf3f/2021-07-15_petitionsausschuss_3-19-11-84-038705.pdf?dl=0

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