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Samstag, 23. Februar 2019
Das Urteil des Kammergerichts per Link
kasparhauser, 19:43h
https://www.dropbox.com/s/jxwqofv5bvqwkzq/190215%20Urteil_Kammergericht.pdf
Wir hatten zwei mündliche Termine und im ersten hatte mein Anwalt klargestellt, daß mich kein Verschulden trifft. Dies zu diskutieren, hat das Kammergericht vermieden, vermutlich stand damals das Urteil schon fest.
Mit Gesetz und Recht hat dies alles nichts mehr zu tun, seht mal genauer hin. Diese Richter haben uns diskutieren und vorbringen lassen, was wir wollten und alles ignoriert. Mit rechtlichem Gehör und einem fairen Verfahen hat dies nicht zu tun.
Daher hoffe ich auf Unterstüzung und Verbreitung.
Wir hatten zwei mündliche Termine und im ersten hatte mein Anwalt klargestellt, daß mich kein Verschulden trifft. Dies zu diskutieren, hat das Kammergericht vermieden, vermutlich stand damals das Urteil schon fest.
Mit Gesetz und Recht hat dies alles nichts mehr zu tun, seht mal genauer hin. Diese Richter haben uns diskutieren und vorbringen lassen, was wir wollten und alles ignoriert. Mit rechtlichem Gehör und einem fairen Verfahen hat dies nicht zu tun.
Daher hoffe ich auf Unterstüzung und Verbreitung.
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Samstag, 2. Februar 2019
Protokoll des KG und meine Antwort
kasparhauser, 21:51h
Protokoll und Vollmacht:
https://www.dropbox.com/s/dkpcwe8iqavpoqe/2019.02.02%20Kammergericht.pdf
Und hier mein Schreiben dazu:
Kammergericht Berlin
9 U 85/15
Per Telefax
Berlin, 1. Februar 2019
Sehr geehrte Frau Dr. Holldorf,
da es nicht zu Protokoll genommen wurde, möchte ich es jetzt schriftlich festhalten:
Ich werfe der Stadt Berlin vor – vertreten auch durch seine Gerichte – gegen die Europäische Menschenrechtskonvention zu verstoßen: gegen das Verbot der unmenschlichen Behandlung.
Aus EGMR, 20579/12 vom 15.2.2018: „Der Gerichtshof weist darauf hin, dass ein Urteil, das einen Verstoß feststellt, für den beklagten Staat die Pflicht mit sich bringt, den Verstoß zu beenden und seine Folgen zu beseitigen, um die vorherige Situation so weit wie möglich wiederherzustellen…“
Der geplante, widerrechtliche und brutale Angriff, der mich zum Krüppel machte, ist elf Jahre her und niemand hat dieser Pflicht der Folgenbeseitigung entsprochen. Im Gegenteil, diese Pflicht wird von allen Beteiligten ignoriert und geleugnet.
Dies ist ein eindeutiger Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und gegen Artikel 5 der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Es ist eine Form der (Weißen) Folter, wenn man systematisch und über viele Jahre durch staatliche Institutionen um seine Grund- und Menschenrechte gebracht wird.
Ferner hatte ich einen neuen Termin beantragt, zu dem die Vollmachtsgeber zu laden sind, damit diese befragt werden können, ob ihnen bewußt ist, daß die von Ihnen erteilten Vollmachten genutzt werden, um gegen Grund- und Menschenrechte zu verstoßen. Diesen Antrag hat das Kammergericht auch nicht zu Protokoll genommen.
Auch beklage ich den Verstoß gegen Artikel 3 GG, da mir immer noch keine PKH bewilligt wurde. Auch dies gehört nach meiner Meinung zur Weißen Folter.
Auch beantrage ich, daß das Verfahren für meine beiden Söhne als Nothelfer abgetrennt wird und Ihnen im Eilverfahren die beantragte Entschädigung für ihre Tätigkeit als Nothelfer ausbezahlt wird. Sie müssen weiterhin als Nothelfer tätig sein, da sämtliche zuständigen Leistungsträger ihre Hilfe verweigern. Dies sind besonders: Jobcenter, Sozialamt, LAGeSo und die Kranken- und Pflegekasse.
Ich betone noch, daß nie auch nur der Versuch einer gütlichen Einigung versucht wurde, da die Gegenseite, also der Staat und die Stadt Berlin jede Zahlung ablehnen und sogar noch gegen die mir vom Landgericht zugesprochenen 7.000 Euro klagt.
Ich hoffe, daß dies das Kammergericht erkennt und Recht spricht, wie es sich aus den Vorgaben des EGMR ergibt.
Außerdem beantrage ich ein Versäumnisurteil gegen den Beklagten, da dieser immer noch keine gültige Vollmacht vorgelegt hat. Bei der Vollmacht des Senators fehlt die Angabe des Verfahrens, für das die Vollmacht gelten soll. Bei den anderen Vollmachten ist diese Angabe vorhanden. Allerdings ist auch die Vollmacht des Herrn Dr. Hofmann ungültig, da der Kringel nicht einen Namen erkennen läßt und der Name nicht, wie in solchen Fällen vorgeschrieben, in Druckbuchstaben darunter steht.
Insofern verweise ich auch auf das Schreiben meines Anwaltes vom 27.11.2018 und das dort zitierte Urteil des BGH vom 4.4.1962, V ZR 110/60. Dies gilt natürlich auch für den Termin am 29.1.2019.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
https://www.dropbox.com/s/dkpcwe8iqavpoqe/2019.02.02%20Kammergericht.pdf
Und hier mein Schreiben dazu:
Kammergericht Berlin
9 U 85/15
Per Telefax
Berlin, 1. Februar 2019
Sehr geehrte Frau Dr. Holldorf,
da es nicht zu Protokoll genommen wurde, möchte ich es jetzt schriftlich festhalten:
Ich werfe der Stadt Berlin vor – vertreten auch durch seine Gerichte – gegen die Europäische Menschenrechtskonvention zu verstoßen: gegen das Verbot der unmenschlichen Behandlung.
Aus EGMR, 20579/12 vom 15.2.2018: „Der Gerichtshof weist darauf hin, dass ein Urteil, das einen Verstoß feststellt, für den beklagten Staat die Pflicht mit sich bringt, den Verstoß zu beenden und seine Folgen zu beseitigen, um die vorherige Situation so weit wie möglich wiederherzustellen…“
Der geplante, widerrechtliche und brutale Angriff, der mich zum Krüppel machte, ist elf Jahre her und niemand hat dieser Pflicht der Folgenbeseitigung entsprochen. Im Gegenteil, diese Pflicht wird von allen Beteiligten ignoriert und geleugnet.
Dies ist ein eindeutiger Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und gegen Artikel 5 der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Es ist eine Form der (Weißen) Folter, wenn man systematisch und über viele Jahre durch staatliche Institutionen um seine Grund- und Menschenrechte gebracht wird.
Ferner hatte ich einen neuen Termin beantragt, zu dem die Vollmachtsgeber zu laden sind, damit diese befragt werden können, ob ihnen bewußt ist, daß die von Ihnen erteilten Vollmachten genutzt werden, um gegen Grund- und Menschenrechte zu verstoßen. Diesen Antrag hat das Kammergericht auch nicht zu Protokoll genommen.
Auch beklage ich den Verstoß gegen Artikel 3 GG, da mir immer noch keine PKH bewilligt wurde. Auch dies gehört nach meiner Meinung zur Weißen Folter.
Auch beantrage ich, daß das Verfahren für meine beiden Söhne als Nothelfer abgetrennt wird und Ihnen im Eilverfahren die beantragte Entschädigung für ihre Tätigkeit als Nothelfer ausbezahlt wird. Sie müssen weiterhin als Nothelfer tätig sein, da sämtliche zuständigen Leistungsträger ihre Hilfe verweigern. Dies sind besonders: Jobcenter, Sozialamt, LAGeSo und die Kranken- und Pflegekasse.
Ich betone noch, daß nie auch nur der Versuch einer gütlichen Einigung versucht wurde, da die Gegenseite, also der Staat und die Stadt Berlin jede Zahlung ablehnen und sogar noch gegen die mir vom Landgericht zugesprochenen 7.000 Euro klagt.
Ich hoffe, daß dies das Kammergericht erkennt und Recht spricht, wie es sich aus den Vorgaben des EGMR ergibt.
Außerdem beantrage ich ein Versäumnisurteil gegen den Beklagten, da dieser immer noch keine gültige Vollmacht vorgelegt hat. Bei der Vollmacht des Senators fehlt die Angabe des Verfahrens, für das die Vollmacht gelten soll. Bei den anderen Vollmachten ist diese Angabe vorhanden. Allerdings ist auch die Vollmacht des Herrn Dr. Hofmann ungültig, da der Kringel nicht einen Namen erkennen läßt und der Name nicht, wie in solchen Fällen vorgeschrieben, in Druckbuchstaben darunter steht.
Insofern verweise ich auch auf das Schreiben meines Anwaltes vom 27.11.2018 und das dort zitierte Urteil des BGH vom 4.4.1962, V ZR 110/60. Dies gilt natürlich auch für den Termin am 29.1.2019.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
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Donnerstag, 24. Januar 2019
Terminsbericht LSG 24.1.2019
kasparhauser, 21:15h
Hallo,
dies ist wieder ein Rundschreiben zu einem sehr einfachen Termin.
Der Richter eröffnet das Verfahren. Ich stelle den Antrag, die Terminsvollmacht der Gegenseite zu sehen.
Der Richter lehnt dies ab und verweist mich an meinen Anwalt, Herrn RA Füßlein.
Dieser stellt den Antrag auf Einsicht in die Vollmacht, lehnt aber ab, ein Versäumnisurteil zu beantragen, für den Fall, daß die Vollmacht nicht vorliegt oder ungültig ist.
Die Richter ziehen sich zur Beratung zurück und verkünden, daß der Berichterstatter sich um die Vollmacht kümmert und schließt die Verhandlung.
Ich verweise alle hier darauf, daß ich mehrfach die Vorbereitung der Verhandlung gefordert hatte und daß das LSG hierauf nicht reagiert hat. Ein klarer Verstoß gegen §§ 103 und 106 SGG sowie gegen mein Recht auf rechtliches Gehör und ein faires Verfahren.
Hierzu schon: https://rechtsstaat12.blogger.de/
Mein nächster Termin ist am 29.1.2019 beim Kammergericht, Elßholzstraße 30-33, 10781 Berlin, 14 Uhr, vermutlich Raum 469.
Viele Grüße
Horst Murken
dies ist wieder ein Rundschreiben zu einem sehr einfachen Termin.
Der Richter eröffnet das Verfahren. Ich stelle den Antrag, die Terminsvollmacht der Gegenseite zu sehen.
Der Richter lehnt dies ab und verweist mich an meinen Anwalt, Herrn RA Füßlein.
Dieser stellt den Antrag auf Einsicht in die Vollmacht, lehnt aber ab, ein Versäumnisurteil zu beantragen, für den Fall, daß die Vollmacht nicht vorliegt oder ungültig ist.
Die Richter ziehen sich zur Beratung zurück und verkünden, daß der Berichterstatter sich um die Vollmacht kümmert und schließt die Verhandlung.
Ich verweise alle hier darauf, daß ich mehrfach die Vorbereitung der Verhandlung gefordert hatte und daß das LSG hierauf nicht reagiert hat. Ein klarer Verstoß gegen §§ 103 und 106 SGG sowie gegen mein Recht auf rechtliches Gehör und ein faires Verfahren.
Hierzu schon: https://rechtsstaat12.blogger.de/
Mein nächster Termin ist am 29.1.2019 beim Kammergericht, Elßholzstraße 30-33, 10781 Berlin, 14 Uhr, vermutlich Raum 469.
Viele Grüße
Horst Murken
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