Dienstag, 4. Februar 2020
Mein Schreiben an den Bundespräsidenten
Ist es zuviel verlangt, wenn ich vom Bundespräsidialamt eine Antwort erwarte?

Sehr geehrter Herr Prof. Pieper,

ich bitte um Stellungnahme zu meinem Schreiben vom 4. Februar 2020: https://rechtsstaat12.blogger.de/

Oder ist der Rechtsstaat abgeschafft und das Grundgesetz hat keinen Wert?

Mit freundlichen Grüßen

Horst Murken




Z5 - 300 11-7-2/2014


Sehr geehrter Herr Prof. Pieper,

ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom 18.11.2019.

Wie können Sie behaupten, daß der Bundespräsident dem Instanzenweg vertraut, wenn Sie selber erkennen, daß selbst meine Verfassungsbeschwerde ohne jede Begründung abgelehnt wurde? https://rechtsstaat12.blogger.de/

Hier wird klar gegen europäisches Recht verstoßen:

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX%3A32012L0029&from=DE&fbclid=IwAR0vEmGN613ya9eXDEsC-agM0XElVRbvDeXUsI2RWBBesLothWJE5FGfEX0

Und das interessiert den Bundespräsidenten und Sie nicht?

Auch Ihre Behauptung, ich würde Opferrente bekommen, ist falsch. Wie kamen Sie zu der Aussage? Mir wurde von Anfang an jede Hilfe verweigert. Selbst Hilfe für Behinderte und einen Behindertenaufschlag bekomme ich durch diese "Leistungsträger" und Richter nicht

Hier der Nachweis, daß dies System in diesem Lande hat: https://www.openpr.de/news/1046773/Bremen-Niedersachsen-Landesbeamter-gesteht-Behinderte-Menschen-werden-mit-falschen-Gutachten-geprellt.html

Wie kommen Sie zu der Behauptung, daß die Rechtssprechung nur unabhängigen und nur dem Gesetz unterworfenen Richtern anvertraut sei? Nennen Sie mir bitte ein Gericht in Deutschland, welches unabhängig ist! Ich kenne keines und erlebe Rechtsbeugung durch Richter permanent. Diese wird aber selbst von der Generalbundesanwaltschaft nicht verfolgt, mit Duldung der Justizministerin.

Bevor Sie antworten, lesen Sie bitte VG Wiesbaden, 6 K 1016/15.WI vom 28.3.2019. Es ist ein eingebauter Fehler im System, wenn Richter dem Justizministerium unterworfen sind.

Setzen Sie sich bitte ernsthaft mit diesen Tatsachen auseinander.

Wie gleichgültig ist dieses Volk dem Bundespräsidenten?

Viele Grüße

Horst Murken

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Samstag, 30. November 2019
Rechtsstaat? Warum nicht bei uns?
Es war gestern wie ein Schlag in den Magen durch einen Boxer: https://www.dropbox.com/s/i9g7sul7w1iizsq/30-Nov.-2019%2007-28-48.pdf
BGH und BVerfG brauchen also nicht zu begründen, wieso sie gegen materielles Recht, Art. 20 III GG, verstoßen. Eigentlich steht mir rechtsfehlerfreies Handeln des Staates zu.
Die Polizisten, die mich zum Krüppel machten, wurden schon nicht verfolgt. Die Staatsanwaltschaft lehnte es ab, auch nur einen Anfangsverdacht zu haben: https://polizeigewalt.blogger.de/stories/2503531/
5. Link von oben.
Obgleich das Landgericht klarstellte, daß mich kein Mitverschulden traf, wurde mir dies durch das Kammergericht unterstellt - allerdings, ohne daß darüber geschrieben oder gesprochen wurde.
Diese Rechtsbeugung durch alle Instanzen schein von oben angeordnet zu sein, sonst wäre es nicht zu verklären: https://www.openpr.de/news/1046773/Bremen-Niedersachsen-Landesbeamter-gesteht-Behinderte-Menschen-werden-mit-falschen-Gutachten-geprellt.html
Die Versagung von Recht geht also viel weiter, als da schon aufgezeigt.
Ich suche jetzt Unterstützung durch einen Fachanwalt für den Weg zum EGMR. Dafür sind noch etwa fünf Monate Zeit.
Und ich suche Unterrstützung durch Wissenschaft und Presse.
Art. 19 IV GG, also der offene Rechtsweg bis zu einer richtigen Entscheidung wird durch das BVerfG versperrt.
Man vergleiche das Vorgehen hier mit dem in Frankreich: https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=EGMR&Datum=15.02.2018&Aktenzeichen=20579/12
Und den eindeutigen Verstoß gegen Europäisches Recht: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX%3A32012L0029&from=DE&fbclid=IwAR0vEmGN613ya9eXDEsC-agM0XElVRbvDeXUsI2RWBBesLothWJE5FGfEX0

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Freitag, 8. November 2019
Rechtsmittel gegen BVerfG
Bundesverfassungsgericht
1 BvR 2132/18




Berlin, 8. November 2019




ANHÖRUNGSRÜGE UND ALLE IN FRAGE KOMMENDE RECHTSMITTEL


Sehr geehrte Damen und Herren,

durch Ihre Nichtbegründung Ihres Beschlusses erleichtern Sie mir die Arbeit und ich verweise auf alles bisher in den Verfahren Gesagtes.

Sie sollten mein Verfahren wieder aufgreifen und von der Regierung verlangen, endlich internationales Recht durchzusetzen, wozu sie seit Jahren verpflichtet ist,

So wird in meinem Verfahren u. a. gegen die EMRK und Art. 3 (Entzug von Recht und Rechtstaatlichkeit seit 2008), Art. 6, Art. 13, Art. 34, Art. 38, Art. 39 (ich stand immer für eine gütliche Einigung zur Verfügung, die wollten aber die Täter und deren Vertreter nicht, konnten sie sich doch auf die Gerichte mit Recht verlassen, wie sich zeigte), Art. 41.

Mein Recht auf angemessenen Lebensstandard und bestmögliche Gesundheit ist nicht nur in
Art. 1 GG sondern auch in Art. 11, 12 15 ICESCR (BGBl. 1976) bereits für die BRD bindend verankert.

Durchgängig wird gegen dieses Dokument der Menschenrechtskommission verstoßen:
https://www.un.org/Depts/german/menschenrechte/ecn4res00-62.pdf

So entnehme ich dem schon mehrfach zitierten EGMR 20579/12 vom 15.2.2018, daß es Frankreich seit Jahren sowohl einen Fond für Opfer von Terror und Gewalt, als auch für Opfer von Ärztefehlern gibt. Dies sollte diese Regierung hier auch dringend einrichten. Um dies von der Regierung zu verlangen, kann mein Fall gerne herhalten.

Gegen alle Punkte des obigen Dokuments wird in diesem Verfahren und auch in dem Verfahren zum OEG verstoßen. Dies ist nicht das Niveau eines Industriestaates, sondern weit darunter.

Gilt hier Ziffer 7, so daß ich erneut den gesamten Klageweg begehen kann, wie es ja auch Art. 19 IV GG vorsieht? Denn wirksame Rechtsschutzmittel wurden mir ja nicht gegeben.

So hatte schon das Landgericht angebotene Beweise ignoriert, vorgeschlagene Gutachten nicht eingeholt, den mündlichen Termin nicht vorbereitet, obgleich es ein Anwaltprozeß war, Verletzung von §§ 129, 138f und 273ff ZPO. Richterliche Hinweise hat es auch nicht gegeben, die Absicht war eindeutig, mich und meine Söhne um unsere Rechte, wie Haushaltspflegeschaden, Schmerzensgeld und Verdienstausfall zu bringen.
Andererseits hat das Landgericht, wie auch das SG, festgestellt, daß die Polizisten rechtswidrig handelten. Und es hatte festgestellt, daß mich kein Mitverschulden traf, da ich, bevor ich zu einem Facharzt hätte gehen können, erst zu meinem Hausarzt gemußt hätte, um einen Überweisungsschein zu bekommen.

Da dies umständlich war, wurde dies inzwischen geändert. Aber in 2008 galt dieses Gesetz noch.

Auch das Kammergericht hatte auf S. 8 festgestellt: „Es gab danach ersichtlich weder Anlass noch Grundlage, die Identität des Klägers festzustellen.

Wie schon vorgetragen, hat das Kammergericht mir aber trotzdem und entgegen der Feststellungen des Landgerichts nahezu 100% Schuld zugesprochen. Und dies auch unter Verletzung der Aufklärungs- und Hinweispflichten der ZPO, siehe oben. Selbst in den beiden mündlichen Verhandlungen wurde hierüber nicht gesprochen. Es handelte sich also eindeutig um ein verfassungswidriges Überraschungsurteil. Dies muß dem BGH und dem BVerfG aufgefallen sein.

Ferner negierte das Kammergericht das oben genannte Urteil des EGMR und meinte, deutsche Recht würde vorgehen. Auch hier hätten BGH und BVerfG einschreiten müssen und ggf. sogar eine Vorlage nach AEUV 267 prüfen müssen.

Daß selbst ein Fachgericht, wie der BGH, seine Entscheidungen nicht mehr begründen muß, wirkt sich nach unten zu Kammergericht und Landgericht aus. Alles ein klarer Verstoß gegen internationales Recht, s.o. für zumindest einen Teil, und auch den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus 1 PBvU 1/02 vom 30.4.2003.

Herr Prof. Vosskuhle hatte in der ZDF-Sendung im Mai eine Erweiterung des BVerfGs abgelehnt, da dies zu einer Gefahr von divergierenden Meinungen führen würde. Meiner Meinung nach hätte er abwägen müssen, ob nicht Gerechtigkeit, Art. 20 III GG, Vorrang hat.
Überdies können divergierende Rechtsmeinungen einerseits zu einem Fortschritt in der Rechtsprechung führen und andererseits durch Plenumsbeschlüsse eingefangen werden.

Ich behalte mir weiteren Vortrag vor und bitte das Verfassungsgericht andererseits mir rechtliches Gehör und ein faires Verfahren zu gewähren und im Zweifel den Sachverhalt durch Fragen an mich zu klären.

Mit freundlichen Grüßen



Horst Murken

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