Freitag, 16. November 2018
Die Gegenseite hatte keine gültigen Vollmachten, also Versäumnisurteil
Kammergericht Berlin
9 U 85/15




per Telefax




Berlin, 16. Nov. 2018




E I L T
BITTE SOFORT VORLEGEN UND BEARBEITEN
TERMIN


ANTRAG AUF EIN VERSÄUMNISURTEIL
NACH §§ 331ff ZPO




Sehr geehrte Damen und Herren,

da wir trtotz Aufforderung und Zusagen keine gültigen Vollmachten der Beklagten und des Streiverkündeten erhalten haben, stelle ich einen Antrag auf ein Versäumnisurteil

Mir ist zuzusprechen:
24.789.000 Euro für den entgangenen Gewinn
390.000 Euro Persönliches Budget
500.000 Euro Schmerzensgeld
Hinzu kommen die gesetzlichen Zinsen.

Das Schmerzensgeld ist deswegen so anzusetzen, da der EGMR, Urteil vom 15.02.2018 – 20579/12 bei einem ähnlich gelagerten Fall auch ein ähnliches Schmerzensgeld angeordnet hatte.

Dabei ist aber zu meinen Gunsten zu berücksichtigen, daß in meinem Fall zwei gewichtige Abweichungen zu dem EGMR-Fall vorliegen. Der Franzose war zumindest verdächtigt worden, eine Straftat begangen zu haben. Ich aber war völlig unbeteiligt und es lag ohnehin keine Straftat von irgendjemanden vor. Der Fall war abgeschlossen und es wurde nicht ermittelt, wieso die zwei Täter dann noch gegen mich vorgingen. Und dann noch geplant, ohne Rechtsgrund und mit unnötiger brutaler Härte. Es bestand keine Fluchtgefahr und ich wollte lediglich wissen, mit wem ich es zu tun habe und wollte mit meinem Anwalt sprechen, ob ich verpflichtet sei, meinen Ausweis (hier Zivilisten, die nicht als Polizeibeamte zu erkennen waren) zu zeigen. Inzwischen ist geklärt, daß ich im Recht war und die Polizisten im Unrecht.

Die zweite Abweichung besteht darin, daß in Frankreich gegen die Täter ermittelt wurde und hier nicht. Im Gegenteil, die Staatsanwaltschaft hat sich geweigert, gegen die Täter zu ermitteln und mein Klageerzwingungsantrag wurde von dem Kammergericht mit formalen Gründen abgewiesen – zum Entsetzen meines damaligen Anwaltes. Dabei ging es nicht nur um die Tat an sich, sondern auch um die Strafanzweige gegen mich (Verfolgung Unschuldiger) und die Lügen vor dem Sozialgericht.

Daher scheinen 500.000 Euro Schmerzensgeld nicht unangemessen, denn der Staat hat für das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit zu sorgen, Art. 2 II GG. Wenn seine Organe da versagen, muß er verstärkt haften um einen Anreiz zu haben, solche Fehlverhalten zukünftig zu unterbinden.

Ferner wurde nie darüber gesprochen, wie schlimm dieses Eingriff in meine körperliche Unversehrtheit für uns drei war. Ich war 54 Jahre und meine Söhne 19 und 21 Jahre. Das ist eine Zeit, auf die man sich als Vater freut und viel mit seinen Söhnen unternehmen möchte. Dies ging nicht mehr und meine Söhne mußten einen großen Teil ihrer Freizeit für mich opfern. Deren Aussage gibt dazu natürlich nur einen kleinen Einblick.

Ein Versäumnisurteil dürfte auch kein Problem sein, da die Gegenseite noch Rechtsmittel dagegen hat.

Mit freundlichen Grüßen



Horst Murken

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