Donnerstag, 15. November 2018
Bearbeitung meiner Beschwerden vom Kammergericht
Beim Kammergericht Berlin scheint man der Meinung zu sein, daß Richter eine Mischung aus Till Eulenspiegel und den Schildbürgern sein dürfen. Völlig frei in ihren Entscheidungen, mit denen sie über Wohl und Wehe ihrer Mitmenschen entscheiden:
https://www.dropbox.com/s/sbth6smrl6cjm7d/20181115-Kammergericht.pdf

Das Grundgesetz verlangt aber anderes:
(1) Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen.
Dies ist Art. 97 GG.
Wenn Richter sich nicht an die Gesetze halten, begehen sie Rechtsbeugung, § 339 StGB.
Und wer sie deckt, macht sich zum Mittäter.
Zu meinem Recht auf faire Verfahren und rechtliches Gehör gehört natürlich auch, daß auf meine Argumente eingegangen wird, siehe mein Schreiben vom 14.9. 2018 und die einzelnen Punkte.
Ich stehe unter keinem Zeitdruck und werde mich in Ruhe mit anderen besprechen.
Horst Murken

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