Freitag, 19. Juli 2019
Mein Schreiben an das LSG vom 19.7.2019
L S G
L 13 VG 1/18





Per Telefax


Berlin, 19. Juli 2019




Sehr geehrte Damen und Herren,

daß Sie den Termin aufgehoben haben, ist richtig. Aber der richtige weitere Weg ist die Zurückverweisung an das SG, § 159 SGG.

Das Verfahren beim SG leidet unter erheblichen Aufklärungsmängeln, insbesondere auch zu der Vorschrift, daß man einen GdB von 50 bekommt, wenn man nicht 2km in einer halben Stunde ohne Hilfsmittel gehen kann.

Auch war der Termin nicht pflichtgerecht nach § 106 SGG vorbereitet, so daß ein geplantes Überraschungsurteil zu meinem Lasten entstand.

Daß dieses Unrecht systematisch auf Anordnung geschieht, wurde hier sehr gut herausgearbeitet:

http://www.rammegate.com/index.php?blog=2013&Beitrag=20#anker20

Hier ein tragender Auszug daraus:

Eine leitende Mitarbeiterin einer Sozialbehörde schilderte dem Kläger schon vor einigen Jahren
die im Sozialbereich der Ämter herrschenden rechtswidrigen Zustände mit folgenden Worten:

„Wir sind weisungsgemäß gehalten, auch berechtigte Sozialanträge abzuweisen. Da diese Weisung von ganz oben kommt, wird diese auch im Widerspruchsbescheid bestätigt. Nur etwa die Hälfte der Anspruchsberechtigten erhebt daraufhin Sozialklage. Auf dem weiteren Instanzenweg in die nächste Instanz scheiden mindestens wieder 50 % der Antragsteller aus. Nur ganz wenige kommen bis zum Bundessozialgericht. Und dort ist der juristische Erfolg sehr fraglich. Die Staatskasse spart
auf diese Weise sehr hohe Summen. Ich und meine Kollegen sind über diese Vorgehensweise sehr unglücklich, doch müssen wir die Weisungen unserer Vorgesetzten befolgen.“



Unter dieser gesetzwidrigen Rechtspraxis ist auch der Widerspruchsbescheid des Beklagten zu sehen.

Der letzte Satz gehört noch zu dem Auszug.

Ich beantrage die Zurückverweisung an das SG und die Ermittlung und Auszahlung der fälligen Nachteilsausgleiche von Amts wegen.

Danach stehen mir monatlich 100 Euro zu, die auch monatlich ausgezahlt werden müssen, damit das Gesetz Wirkung entfaltet.

Mit freundlichen Grüßen



Horst Murken

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Ein Whistleblower zeigt die Systematik auf
https://wann-handeln-sie-herr-weil.jimdofree.com/portfolio/
Die beteiligten Ärzte, Richter, Beamte und Politiker schämen sich nicht, sind aber wohl schuldig im Sinne unserer Gesetze.
Doch wer zeigt sie an und bringt die Anzeige so in die Öffentlichkeit, daß nichts mehr vertuscht werden kann?

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Wir werden systematisch um unsere Rechte gebracht
Das LSG verweigert mir weiterhin einfaches Recht und spielt auf Zeit, also sucht die biologische Lösung:

LSG
L 13 VG 1/18


Per Telefax


Berlin, 27. Aug. 2019



E I L T
BITTE SOFORT VORLEGEN


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich erinnere daran, daß ich der Meinung bin, daß das LSG das Verfahren nach § 159 SGG an das SG zurückverweisen muß, da es dort zu erheblichen Aufklärungsmängeln kam.

Mit 16. Juli 2019 forderte das LSG den vermeintlichen Leistungsträger zur Stellungnahme auf. Leider habe ich das Schreiben nicht gesehen, obgleich es mir in diesem Verfahren zusteht, und mich interessiert die Antwort und natürlich, ob das LSG eine Frist gesetzt hat, denn eine Antwort ist überfällig.

Daß Richter recht einseitig urteilen, ist bekannt: https://www.change.org/p/sozialministerin-carola-reimann-spd-bitte-verhindern-sie-die-abweisung-des-mich-rettenden-berufsschadensausgleichs/u/24860093

Richtig ist auch, daß mir längst ein Versäumnisurteil zusteht, da sich der Leistungsträger, wer auch immer das ist, nicht rechtmäßig vertreten lies. Dies hatte ich schon beim SG moniert, der Richter dort war aber unter keinen Umständen bereit, sich an Gesetze zu halten. So hatte er auch den Termin nicht pflichtgemäß vorbereitet, § 106 SGG, §§ 138f ZPO und §§ 273ff ZPO. Mein Anwalt hatte mehrfach erfolglos um Stellungnahme zu dem Merkzeichen G gefordert – ohne Reaktion des Richters.

Bitte halten Sie sich an Art. 19 IV GG, danach steht mir umfassender, effektiver, zeitnaher und meistbegünstigender Rechtsschutz gerade von den Sozialgerichten zu.

Mit freundlichen Grüßen


Horst Murken





http://www.rammegate.com/index.php?blog=2013&Beitrag=20#anker20

Hier ein Auszug:
Eine leitende Mitarbeiterin einer Sozialbehörde schilderte dem Kläger schon vor einigen Jahren
die im Sozialbereich der Ämter herrschenden rechtswidrigen Zustände mit folgenden Worten:

„Wir sind weisungsgemäß gehalten, auch berechtigte Sozialanträge abzuweisen. Da diese Weisung von ganz oben kommt, wird diese auch im Widerspruchsbescheid bestätigt. Nur etwa die Hälfte der Anspruchsberechtigten erhebt daraufhin Sozialklage. Auf dem weiteren Instanzenweg in die nächste Instanz scheiden mindestens wieder 50 % der Antragsteller aus. Nur ganz wenige kommen bis zum Bundessozialgericht. Und dort ist der juristische Erfolg sehr fraglich. Die Staatskasse spart
auf diese Weise sehr hohe Summen. Ich und meine Kollegen sind über diese Vorgehensweise sehr unglücklich, doch müssen wir die Weisungen unserer Vorgesetzten befolgen.“

Unter dieser gesetzwidrigen Rechtspraxis ist auch der Widerspruchsbescheid des Beklagten zu sehen.

Bei der Gelegenheit noch mein Schreiben, das das LSG zum Anlaß genommen hat, den Termin am 1.8. aufzuheben:

https://www.dropbox.com/s/few92ajklb7qref/18-Juli-2019%2017-45-17.pdf

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Dienstag, 18. Juni 2019
Auch von der Behindertenbeauftragten kam keine Hilfe
Die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung
- Zu Händen Frau Braunert-Rümenapf, persönlich



Per Telefax


Berlin, 18. Jun. 2019


DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
GEGEN HERRN PETZERLING


Sehr geehrte Frau Brauner-Rümenapf,

ich beschwere mich hiermit über Ihren Mitarbeiter Herrn Petzerling.

Im Dezember letzten Jahres habe ich mich über die Barriere beim Kammergericht beschwert und das der Präsident nicht bereit ist, diese Barriere zu beheben und für Barrierefreiheit in seinem Gericht zu sorgen. Auf telefonische Anfrage Ende Mai schrieb Herr Petzerling mir am Thema vorbei etwas zu Arbeitsgerichten.

Auf meine heutige telefonische Nachfrage teilte er mir mit, daß er beschäftigt sei und meine Angelegenheiten nicht bearbeiten und vorziehen könne.

Bereits mit 2. Juni 2015 hatte ich mich an Sie gewandt wegen Probleme mit dem LAGeSo. Mit 5.6.2015 antwortete mir Herr Petzerling und lehnte jede Unterstützung ab, verwies mich auf den Rechtsweg.

Mit 17.9.2018 wandte ich mich wieder an ihn und bat um Hilfe gegenüber dem LAGeSo und der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, die seit Monaten untätig waren. Mit 21.9.2018 antwortete Herr Petzerling und bat mich um etwas Geduld. Passiert ist von seiner Seite nichts und heute lehnte er sogar ab, meine Verfahren vorzuziehen und zu endlich zu bearbeiten.

Herr Petzerling ist also die ganze Zeit untätig, obgleich er von meinen Problemen weiß: https://rechtsstaat12.blogger.de/

Ich bitte um Stellungnahme, die ich in meinen Blog einarbeite.

Mit freundlichen Grüßen



Horst Murken

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Dienstag, 4. Juni 2019
Sozialdemokraten und Rechtsstaat
Und wieder hat der PetA lieber den Finanzminister gedeckt, als mir als Bürger und Opfer von Polizeigewalt zu helfen.

Hier das Schreiben vom PetA: https://www.dropbox.com/s/n1yslvijdjptjl9/17-Feb.-2020%20Abgeordnetenhaus.pdf

Hier meine Reaktion:
Abgeordnetenhaus Berlin
3939/18



Per Telefax



Berlin, 17. Februar



Sehr geehrte Damen und Herren,

das OVG-Urteil aus 2000 dürfte angesichts des Vorlagenbeschlusses VG Wiesbaden, 6 K 1016/15.WI vom 28. 3. 2019, überholt sein. Daher gilt das IFG auch für und gegen Sie.

Wir haben mit dem PetA doch wohl hoffentlich keinen Geheimbund, dessen Taten und Unterlassen nicht veröffentlicht werden?

Welche Stellung hat Ihrer Meinung nach der BGH?

Schließlich geht es bei dem BGH-Urteil und auch in meinem Fall um die Verletzung der Allgemeinen Persönlichkeitsrechte aus Art. 1 und 2 GG. Und diese Zahlungen aus diesen Verletzungen sind unpfändbar, wie der BGH entschieden hat. Und damit ist auch meine Forderung unpfändbar.

Welch verachtenswerte Moral der Finanzminister und die Mitglieder im PetA haben, ergibt sich auch daraus, daß der Finanzminister in 2015 sogar wegen 7.000 Euro, die das Landgericht mir zugesprochen hatte, klagen lies. Mit Kosten, die deutlich über diesen 7.000 Euro lagen und was moralisch klar verwerflich war, angesichts meines Schicksales: https://rechtsstaat12.blogger.de/stories/2722621/

Weitere Materialien finden sich hier: https://rechtsstaat12.blogger.de/stories/2726046/

Mit vorzüglicher Hochachtung



Horst Murken



Mein heutiges Schreiben zu den Missetaten des Senator für Finanzen und die Materialien.
Aus meiner Sicht bezeichnend für den Umgang von Sozialdemokraten mit uns Bürgern:
https://www.dropbox.com/s/rvw5cm4j462js6w/2019.06.04.pdf


Der PetA leugnet jedes Fehlverhalten des Senators und macht mir unterschwellig unsinnige Vorwürfe: https://www.dropbox.com/s/7xkb9pxj6dx2a0m/03-Feb.-2020%20Abgeordnetenhaus.pdf

Meine Reaktion:
Abgeordnetenhaus Berlin
PetA
3939/18




Per Telefax



Berlin, 3. Februar 2020




Sehr geehrte Damen und Herren,

ich frage Sie, wie Sie zum Grundgesetz und dem Rechtsstaatsprinzip stehen?

Daß, was Sie mir als vorgeschobene Antwort senden, ist am Thema vorbei.

Schon mit meiner Petition vom 4.6.2019 hatte ich das Urteil BGH IXZR 180/10 vom 24.3.2011 genannt. Damit ist ganz klar, daß es keine Pfändungsmöglichkeit gegen die 4.000 Euro gibt, da diese für die Verletzung der allgemeinen Persönlichkeitsrechte aus Art. 1 und 2 gezahlt werden.

Jeder, der lesen und verstehen kann, hätte dies aus diesem Urteil lesen können. Leider nehmen Sie dazu überhaupt keinen Bezug, obgleich ich mir auch von Ihnen eine Stellungnahme erbeten haben.

Da Sie kein Institut der Rechtspflege sind, unterliegen Sie dem IFG. Daher bitte ich Sie, mir den Schriftwechsel mit dem Finanzsenator, Ihnen und Dritten zu senden.

Nach Erhalt werde ich sehe, ob ich dazu noch Stellung nehme. Ansonsten hoffe ich, daß Sie sich das BGH-Urteil sorgfältig ansehen und sich zum Grundgesetz und Rechtstaatlichkeit bekennen.

Mit freundlichen Grüßen



Horst Murken

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