Dienstag, 4. Juni 2019
Sozialdemokraten und Rechtsstaat
Und wieder hat der PetA lieber den Finanzminister gedeckt, als mir als Bürger und Opfer von Polizeigewalt zu helfen.

Hier das Schreiben vom PetA: https://www.dropbox.com/s/n1yslvijdjptjl9/17-Feb.-2020%20Abgeordnetenhaus.pdf

Hier meine Reaktion:
Abgeordnetenhaus Berlin
3939/18



Per Telefax



Berlin, 17. Februar



Sehr geehrte Damen und Herren,

das OVG-Urteil aus 2000 dürfte angesichts des Vorlagenbeschlusses VG Wiesbaden, 6 K 1016/15.WI vom 28. 3. 2019, überholt sein. Daher gilt das IFG auch für und gegen Sie.

Wir haben mit dem PetA doch wohl hoffentlich keinen Geheimbund, dessen Taten und Unterlassen nicht veröffentlicht werden?

Welche Stellung hat Ihrer Meinung nach der BGH?

Schließlich geht es bei dem BGH-Urteil und auch in meinem Fall um die Verletzung der Allgemeinen Persönlichkeitsrechte aus Art. 1 und 2 GG. Und diese Zahlungen aus diesen Verletzungen sind unpfändbar, wie der BGH entschieden hat. Und damit ist auch meine Forderung unpfändbar.

Welch verachtenswerte Moral der Finanzminister und die Mitglieder im PetA haben, ergibt sich auch daraus, daß der Finanzminister in 2015 sogar wegen 7.000 Euro, die das Landgericht mir zugesprochen hatte, klagen lies. Mit Kosten, die deutlich über diesen 7.000 Euro lagen und was moralisch klar verwerflich war, angesichts meines Schicksales: https://rechtsstaat12.blogger.de/stories/2722621/

Weitere Materialien finden sich hier: https://rechtsstaat12.blogger.de/stories/2726046/

Mit vorzüglicher Hochachtung



Horst Murken



Mein heutiges Schreiben zu den Missetaten des Senator für Finanzen und die Materialien.
Aus meiner Sicht bezeichnend für den Umgang von Sozialdemokraten mit uns Bürgern:
https://www.dropbox.com/s/rvw5cm4j462js6w/2019.06.04.pdf


Der PetA leugnet jedes Fehlverhalten des Senators und macht mir unterschwellig unsinnige Vorwürfe: https://www.dropbox.com/s/7xkb9pxj6dx2a0m/03-Feb.-2020%20Abgeordnetenhaus.pdf

Meine Reaktion:
Abgeordnetenhaus Berlin
PetA
3939/18




Per Telefax



Berlin, 3. Februar 2020




Sehr geehrte Damen und Herren,

ich frage Sie, wie Sie zum Grundgesetz und dem Rechtsstaatsprinzip stehen?

Daß, was Sie mir als vorgeschobene Antwort senden, ist am Thema vorbei.

Schon mit meiner Petition vom 4.6.2019 hatte ich das Urteil BGH IXZR 180/10 vom 24.3.2011 genannt. Damit ist ganz klar, daß es keine Pfändungsmöglichkeit gegen die 4.000 Euro gibt, da diese für die Verletzung der allgemeinen Persönlichkeitsrechte aus Art. 1 und 2 gezahlt werden.

Jeder, der lesen und verstehen kann, hätte dies aus diesem Urteil lesen können. Leider nehmen Sie dazu überhaupt keinen Bezug, obgleich ich mir auch von Ihnen eine Stellungnahme erbeten haben.

Da Sie kein Institut der Rechtspflege sind, unterliegen Sie dem IFG. Daher bitte ich Sie, mir den Schriftwechsel mit dem Finanzsenator, Ihnen und Dritten zu senden.

Nach Erhalt werde ich sehe, ob ich dazu noch Stellung nehme. Ansonsten hoffe ich, daß Sie sich das BGH-Urteil sorgfältig ansehen und sich zum Grundgesetz und Rechtstaatlichkeit bekennen.

Mit freundlichen Grüßen



Horst Murken

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