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Freitag, 26. Juli 2019
Eine direkte Anfrage über Twitter, da Müller sonst nicht reagiert.
kasparhauser, 23:40h
Herr Müller, ich erwarte zumindest eine Eingangsbestätigung in der nächsten Woche zu meinem Schreiben vom 4.6.: https://rechtsstaat12.blogger.de/stories/2726046/ Glauben Sie wirklich, die ganze kriminelle Energie Ihrer Regierung durch kleine Geschenke vergessen zu lassen?
Der Regierende Bürgermeister von Berlin
@RegBerlin
· 14 Std.
Wir entlasten Familien! Ab dem 1. August fahren Berliner Schülerinnen und Schüler gratis mit Bus, Bahn und Tram. Der Preis von 17 Euro monatlich für ein Jahresabo - also 204 Euro pro Jahr und Schulkind - entfällt. #MobilitätFürAlle #r2gwirkt
➡️
(link: https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/fuer-alle) berlin.de/rbmskzl/aktuel…
Der Regierende Bürgermeister von Berlin
@RegBerlin
· 14 Std.
Wir entlasten Familien! Ab dem 1. August fahren Berliner Schülerinnen und Schüler gratis mit Bus, Bahn und Tram. Der Preis von 17 Euro monatlich für ein Jahresabo - also 204 Euro pro Jahr und Schulkind - entfällt. #MobilitätFürAlle #r2gwirkt
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(link: https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/fuer-alle) berlin.de/rbmskzl/aktuel…
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Samstag, 20. Juli 2019
Der Bezirk Neukölln verschleppt die Hilfe
kasparhauser, 16:43h
Bezirksamt Neukölln
Soz 2215-081053 M
Per Telefax
Berlin, 20. Jul. 2019
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
GEGEN HERR MARCUS GAEDE
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich werfe Herrn Gaede erneut vor, gegen seine Amtspflichten zu verstoßen.
Mit 26.5.2019 stellte ich erneut einen Antrag auf Hilfe zur Pflege.
Erst mit 12.6.2019 kündigte Herr Gaede an, daß sich bei mir die lexxmed GbR melden werde, um einen Termin zu vereinbaren.
Mit 4.7.2019 mahnte ich an, da sich bei mir noch niemand gemeldet hatte. Dies blieb ohne Erfolg.
Erst mein Anruf vom 17.7.2019 führte dazu, daß Herr Gaede sich rührte. Es sandte mir eine Mail, hängte aber sein Schreiben nicht an, so daß weitere drei Tage verstrichen.
Und er fordert Unterlagen an, die er schon hat, sonst hätte er lexxmed ja wohl nicht beauftragt. Ferner fordert er Auskunft über die benötigte Hilfe. Auch dies habe ich ihm schon mehrfach geschildert. Und er fordert von mir einen Nachweis, den er längst hat von meiner BEK.
Damit verstößt Herr Gaede gegen seine Amtspflichten aus seinem Amtseid, § 1 SGB I, § 31 SGB I und Art. 20 III GG.
Überdies gewährt mir der Gesetzgeber in § 17 SGB I, daß mir die mir zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig gewährt werden, was Herr Gaede bewußt verhindert. Dazu verweise ich auf die bisherigen Schriftwechsel.
Und $ 4 SGB II bestimmt, daß alle in Frage kommende Träger zusammenarbeiten, damit § 17 SGB I zügig und meistbegünstigend umgesetzt wird. Auch hiergegen verstößt Herr Gaede.
Ich erwarte jetzt, daß noch im Monat Juli 2019 der Leistungskomplex 32 umgesetzt wird, so daß ich mir den Leistungserbringer selber suchen kann. Vorschläge von Ihrer Seite sind willkommen.
Anbei zwei Zeitungsmeldungen vom 28.4.2019.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
Soz 2215-081053 M
Per Telefax
Berlin, 20. Jul. 2019
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
GEGEN HERR MARCUS GAEDE
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich werfe Herrn Gaede erneut vor, gegen seine Amtspflichten zu verstoßen.
Mit 26.5.2019 stellte ich erneut einen Antrag auf Hilfe zur Pflege.
Erst mit 12.6.2019 kündigte Herr Gaede an, daß sich bei mir die lexxmed GbR melden werde, um einen Termin zu vereinbaren.
Mit 4.7.2019 mahnte ich an, da sich bei mir noch niemand gemeldet hatte. Dies blieb ohne Erfolg.
Erst mein Anruf vom 17.7.2019 führte dazu, daß Herr Gaede sich rührte. Es sandte mir eine Mail, hängte aber sein Schreiben nicht an, so daß weitere drei Tage verstrichen.
Und er fordert Unterlagen an, die er schon hat, sonst hätte er lexxmed ja wohl nicht beauftragt. Ferner fordert er Auskunft über die benötigte Hilfe. Auch dies habe ich ihm schon mehrfach geschildert. Und er fordert von mir einen Nachweis, den er längst hat von meiner BEK.
Damit verstößt Herr Gaede gegen seine Amtspflichten aus seinem Amtseid, § 1 SGB I, § 31 SGB I und Art. 20 III GG.
Überdies gewährt mir der Gesetzgeber in § 17 SGB I, daß mir die mir zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig gewährt werden, was Herr Gaede bewußt verhindert. Dazu verweise ich auf die bisherigen Schriftwechsel.
Und $ 4 SGB II bestimmt, daß alle in Frage kommende Träger zusammenarbeiten, damit § 17 SGB I zügig und meistbegünstigend umgesetzt wird. Auch hiergegen verstößt Herr Gaede.
Ich erwarte jetzt, daß noch im Monat Juli 2019 der Leistungskomplex 32 umgesetzt wird, so daß ich mir den Leistungserbringer selber suchen kann. Vorschläge von Ihrer Seite sind willkommen.
Anbei zwei Zeitungsmeldungen vom 28.4.2019.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
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Freitag, 19. Juli 2019
Mein Schreiben an das LSG vom 19.7.2019
kasparhauser, 21:11h
L S G
L 13 VG 1/18
Per Telefax
Berlin, 19. Juli 2019
Sehr geehrte Damen und Herren,
daß Sie den Termin aufgehoben haben, ist richtig. Aber der richtige weitere Weg ist die Zurückverweisung an das SG, § 159 SGG.
Das Verfahren beim SG leidet unter erheblichen Aufklärungsmängeln, insbesondere auch zu der Vorschrift, daß man einen GdB von 50 bekommt, wenn man nicht 2km in einer halben Stunde ohne Hilfsmittel gehen kann.
Auch war der Termin nicht pflichtgerecht nach § 106 SGG vorbereitet, so daß ein geplantes Überraschungsurteil zu meinem Lasten entstand.
Daß dieses Unrecht systematisch auf Anordnung geschieht, wurde hier sehr gut herausgearbeitet:
http://www.rammegate.com/index.php?blog=2013&Beitrag=20#anker20
Hier ein tragender Auszug daraus:
Eine leitende Mitarbeiterin einer Sozialbehörde schilderte dem Kläger schon vor einigen Jahren
die im Sozialbereich der Ämter herrschenden rechtswidrigen Zustände mit folgenden Worten:
„Wir sind weisungsgemäß gehalten, auch berechtigte Sozialanträge abzuweisen. Da diese Weisung von ganz oben kommt, wird diese auch im Widerspruchsbescheid bestätigt. Nur etwa die Hälfte der Anspruchsberechtigten erhebt daraufhin Sozialklage. Auf dem weiteren Instanzenweg in die nächste Instanz scheiden mindestens wieder 50 % der Antragsteller aus. Nur ganz wenige kommen bis zum Bundessozialgericht. Und dort ist der juristische Erfolg sehr fraglich. Die Staatskasse spart
auf diese Weise sehr hohe Summen. Ich und meine Kollegen sind über diese Vorgehensweise sehr unglücklich, doch müssen wir die Weisungen unserer Vorgesetzten befolgen.“
Unter dieser gesetzwidrigen Rechtspraxis ist auch der Widerspruchsbescheid des Beklagten zu sehen.
Der letzte Satz gehört noch zu dem Auszug.
Ich beantrage die Zurückverweisung an das SG und die Ermittlung und Auszahlung der fälligen Nachteilsausgleiche von Amts wegen.
Danach stehen mir monatlich 100 Euro zu, die auch monatlich ausgezahlt werden müssen, damit das Gesetz Wirkung entfaltet.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
L 13 VG 1/18
Per Telefax
Berlin, 19. Juli 2019
Sehr geehrte Damen und Herren,
daß Sie den Termin aufgehoben haben, ist richtig. Aber der richtige weitere Weg ist die Zurückverweisung an das SG, § 159 SGG.
Das Verfahren beim SG leidet unter erheblichen Aufklärungsmängeln, insbesondere auch zu der Vorschrift, daß man einen GdB von 50 bekommt, wenn man nicht 2km in einer halben Stunde ohne Hilfsmittel gehen kann.
Auch war der Termin nicht pflichtgerecht nach § 106 SGG vorbereitet, so daß ein geplantes Überraschungsurteil zu meinem Lasten entstand.
Daß dieses Unrecht systematisch auf Anordnung geschieht, wurde hier sehr gut herausgearbeitet:
http://www.rammegate.com/index.php?blog=2013&Beitrag=20#anker20
Hier ein tragender Auszug daraus:
Eine leitende Mitarbeiterin einer Sozialbehörde schilderte dem Kläger schon vor einigen Jahren
die im Sozialbereich der Ämter herrschenden rechtswidrigen Zustände mit folgenden Worten:
„Wir sind weisungsgemäß gehalten, auch berechtigte Sozialanträge abzuweisen. Da diese Weisung von ganz oben kommt, wird diese auch im Widerspruchsbescheid bestätigt. Nur etwa die Hälfte der Anspruchsberechtigten erhebt daraufhin Sozialklage. Auf dem weiteren Instanzenweg in die nächste Instanz scheiden mindestens wieder 50 % der Antragsteller aus. Nur ganz wenige kommen bis zum Bundessozialgericht. Und dort ist der juristische Erfolg sehr fraglich. Die Staatskasse spart
auf diese Weise sehr hohe Summen. Ich und meine Kollegen sind über diese Vorgehensweise sehr unglücklich, doch müssen wir die Weisungen unserer Vorgesetzten befolgen.“
Unter dieser gesetzwidrigen Rechtspraxis ist auch der Widerspruchsbescheid des Beklagten zu sehen.
Der letzte Satz gehört noch zu dem Auszug.
Ich beantrage die Zurückverweisung an das SG und die Ermittlung und Auszahlung der fälligen Nachteilsausgleiche von Amts wegen.
Danach stehen mir monatlich 100 Euro zu, die auch monatlich ausgezahlt werden müssen, damit das Gesetz Wirkung entfaltet.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
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Ein Whistleblower zeigt die Systematik auf
kasparhauser, 16:41h
https://wann-handeln-sie-herr-weil.jimdofree.com/portfolio/
Die beteiligten Ärzte, Richter, Beamte und Politiker schämen sich nicht, sind aber wohl schuldig im Sinne unserer Gesetze.
Doch wer zeigt sie an und bringt die Anzeige so in die Öffentlichkeit, daß nichts mehr vertuscht werden kann?
Die beteiligten Ärzte, Richter, Beamte und Politiker schämen sich nicht, sind aber wohl schuldig im Sinne unserer Gesetze.
Doch wer zeigt sie an und bringt die Anzeige so in die Öffentlichkeit, daß nichts mehr vertuscht werden kann?
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Wir werden systematisch um unsere Rechte gebracht
kasparhauser, 14:50h
Das LSG verweigert mir weiterhin einfaches Recht und spielt auf Zeit, also sucht die biologische Lösung:
LSG
L 13 VG 1/18
Per Telefax
Berlin, 27. Aug. 2019
E I L T
BITTE SOFORT VORLEGEN
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich erinnere daran, daß ich der Meinung bin, daß das LSG das Verfahren nach § 159 SGG an das SG zurückverweisen muß, da es dort zu erheblichen Aufklärungsmängeln kam.
Mit 16. Juli 2019 forderte das LSG den vermeintlichen Leistungsträger zur Stellungnahme auf. Leider habe ich das Schreiben nicht gesehen, obgleich es mir in diesem Verfahren zusteht, und mich interessiert die Antwort und natürlich, ob das LSG eine Frist gesetzt hat, denn eine Antwort ist überfällig.
Daß Richter recht einseitig urteilen, ist bekannt: https://www.change.org/p/sozialministerin-carola-reimann-spd-bitte-verhindern-sie-die-abweisung-des-mich-rettenden-berufsschadensausgleichs/u/24860093
Richtig ist auch, daß mir längst ein Versäumnisurteil zusteht, da sich der Leistungsträger, wer auch immer das ist, nicht rechtmäßig vertreten lies. Dies hatte ich schon beim SG moniert, der Richter dort war aber unter keinen Umständen bereit, sich an Gesetze zu halten. So hatte er auch den Termin nicht pflichtgemäß vorbereitet, § 106 SGG, §§ 138f ZPO und §§ 273ff ZPO. Mein Anwalt hatte mehrfach erfolglos um Stellungnahme zu dem Merkzeichen G gefordert – ohne Reaktion des Richters.
Bitte halten Sie sich an Art. 19 IV GG, danach steht mir umfassender, effektiver, zeitnaher und meistbegünstigender Rechtsschutz gerade von den Sozialgerichten zu.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
http://www.rammegate.com/index.php?blog=2013&Beitrag=20#anker20
Hier ein Auszug:
Eine leitende Mitarbeiterin einer Sozialbehörde schilderte dem Kläger schon vor einigen Jahren
die im Sozialbereich der Ämter herrschenden rechtswidrigen Zustände mit folgenden Worten:
„Wir sind weisungsgemäß gehalten, auch berechtigte Sozialanträge abzuweisen. Da diese Weisung von ganz oben kommt, wird diese auch im Widerspruchsbescheid bestätigt. Nur etwa die Hälfte der Anspruchsberechtigten erhebt daraufhin Sozialklage. Auf dem weiteren Instanzenweg in die nächste Instanz scheiden mindestens wieder 50 % der Antragsteller aus. Nur ganz wenige kommen bis zum Bundessozialgericht. Und dort ist der juristische Erfolg sehr fraglich. Die Staatskasse spart
auf diese Weise sehr hohe Summen. Ich und meine Kollegen sind über diese Vorgehensweise sehr unglücklich, doch müssen wir die Weisungen unserer Vorgesetzten befolgen.“
Unter dieser gesetzwidrigen Rechtspraxis ist auch der Widerspruchsbescheid des Beklagten zu sehen.
Bei der Gelegenheit noch mein Schreiben, das das LSG zum Anlaß genommen hat, den Termin am 1.8. aufzuheben:
https://www.dropbox.com/s/few92ajklb7qref/18-Juli-2019%2017-45-17.pdf
LSG
L 13 VG 1/18
Per Telefax
Berlin, 27. Aug. 2019
E I L T
BITTE SOFORT VORLEGEN
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich erinnere daran, daß ich der Meinung bin, daß das LSG das Verfahren nach § 159 SGG an das SG zurückverweisen muß, da es dort zu erheblichen Aufklärungsmängeln kam.
Mit 16. Juli 2019 forderte das LSG den vermeintlichen Leistungsträger zur Stellungnahme auf. Leider habe ich das Schreiben nicht gesehen, obgleich es mir in diesem Verfahren zusteht, und mich interessiert die Antwort und natürlich, ob das LSG eine Frist gesetzt hat, denn eine Antwort ist überfällig.
Daß Richter recht einseitig urteilen, ist bekannt: https://www.change.org/p/sozialministerin-carola-reimann-spd-bitte-verhindern-sie-die-abweisung-des-mich-rettenden-berufsschadensausgleichs/u/24860093
Richtig ist auch, daß mir längst ein Versäumnisurteil zusteht, da sich der Leistungsträger, wer auch immer das ist, nicht rechtmäßig vertreten lies. Dies hatte ich schon beim SG moniert, der Richter dort war aber unter keinen Umständen bereit, sich an Gesetze zu halten. So hatte er auch den Termin nicht pflichtgemäß vorbereitet, § 106 SGG, §§ 138f ZPO und §§ 273ff ZPO. Mein Anwalt hatte mehrfach erfolglos um Stellungnahme zu dem Merkzeichen G gefordert – ohne Reaktion des Richters.
Bitte halten Sie sich an Art. 19 IV GG, danach steht mir umfassender, effektiver, zeitnaher und meistbegünstigender Rechtsschutz gerade von den Sozialgerichten zu.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
http://www.rammegate.com/index.php?blog=2013&Beitrag=20#anker20
Hier ein Auszug:
Eine leitende Mitarbeiterin einer Sozialbehörde schilderte dem Kläger schon vor einigen Jahren
die im Sozialbereich der Ämter herrschenden rechtswidrigen Zustände mit folgenden Worten:
„Wir sind weisungsgemäß gehalten, auch berechtigte Sozialanträge abzuweisen. Da diese Weisung von ganz oben kommt, wird diese auch im Widerspruchsbescheid bestätigt. Nur etwa die Hälfte der Anspruchsberechtigten erhebt daraufhin Sozialklage. Auf dem weiteren Instanzenweg in die nächste Instanz scheiden mindestens wieder 50 % der Antragsteller aus. Nur ganz wenige kommen bis zum Bundessozialgericht. Und dort ist der juristische Erfolg sehr fraglich. Die Staatskasse spart
auf diese Weise sehr hohe Summen. Ich und meine Kollegen sind über diese Vorgehensweise sehr unglücklich, doch müssen wir die Weisungen unserer Vorgesetzten befolgen.“
Unter dieser gesetzwidrigen Rechtspraxis ist auch der Widerspruchsbescheid des Beklagten zu sehen.
Bei der Gelegenheit noch mein Schreiben, das das LSG zum Anlaß genommen hat, den Termin am 1.8. aufzuheben:
https://www.dropbox.com/s/few92ajklb7qref/18-Juli-2019%2017-45-17.pdf
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